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Gut zu wissen

Eine Verordnung für die logopädische Behandlung erhalten Sie von ihrem Hausarzt, HNO-Arzt, Phoniater oder Neurologen. 

 

Kinder und Jugendliche bekommen die Verordnung vom Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder HNO-Arzt. 

 

Die Verordnungen sind nach der Ausstellung längstens 28 Tage gültig. Eine Terminvereinbarung lohnt sich also im Vorfeld. Vereinbarte Termine können bis spätestens 24Std. im Voraus gebührenfrei abgesagt werden. Kurzfristig und unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine werden privat in Rechnung gestellt.

 

Patienten ab dem 18. Lebensjahr stehen unter einer Zuzahlungspflicht. Dies sind 10% der erbrachten Leistungen plus 10€ pro Verordnung  

 

Die logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und ist somit in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen festgeschrieben.

Die Behandlungskosten für Privatpatienten übernimmt die private Krankenversicherung. Eine Absprache vor Beginn der logopädischen Behandlung mit der eigenen privaten Krankenversicherung, zur Klärung der Kostenübernahme, wird empfohlen.

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